84.2
Replantation einer ExtremitätInklusionenExklusionenSynonymeBemerkungen- Die Replantation hat zum Ziel, die Funktion einer ganz oder unter Vitalitätsverlust teilweise abgetrennten Extremität wiederherzustellen.
Es müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden:
- Eine Osteosynthese mit zwei Gefässnähten, davon mindestens eine Arteriennaht; einer Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen; einer Sehnennaht.
oder
- Eine Arthrodese mit zwei Gefässnähten, davon mindestens eine Arteriennaht; einer Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen.
Unterklassen84.20Replantation einer Extremität, n.n.bez. 84.22Finger-Replantation (ausser Daumen) 84.23Replantation von Vorderarm, Handgelenk oder Hand 84.24Replantation im Ellenbogenbereich oder Oberarm 84.27Replantation von Unterschenkel oder Sprunggelenk 84.28Oberschenkel-Replantation 84.29Replantation einer Extremität, sonstige